Das Öffentliche Sozialhilfezentrum ist
eine Einrichtung, die in jeder Gemeinde besteht und im Grundlagengesetz
vom 8. Juli 1976 verankert ist.
Die Zielsetzung des Ö.S.H.Z. besteht
darin Menschen, die in der betreffenden Gemeinde leben und
verschiedenartigste soziale, familiäre oder finanzielle Schwierigkeiten
haben, jede notwendige Form der Unterstützung zu gewähren.
Die Hilfestellung begrenzt sich jedoch
nicht auf den finanziellen Aspekt.
Vielmehr sind die Sozialarbeiter der Ö.S.H.Z. damit beauftragt,
gemeinsam mit dem Antragsteller die Ursachen des Problems zu erforschen
und Lösungsansätze zu finden (z.B. im Bereich
Ausbildung, berufliche Integration, Wohnungsproblematik, gesundheitliche
oder sozial-familiäre Aspekte,...).
Hinzu kommt die Beratung, Begleitung und Informationsvermittlung (z.B.
bei Überschuldung, allgemeine Überforderung im Alltag,...)
Die Sozialarbeiter unterstehen dem
Berufsgeheimnis und sind somit zur Schweigepflicht angehalten.