Heizkosten

 

Das Ö.S.H.Z. bietet Heizkostenbeihilfe

Weiter gültig für Lieferungen zwischen dem 01.09.2007 und dem 30.04.2008

Anträge auf eine Heizkostenbeihilfe müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung beim Öffentlichen Sozialhilfezentrum eingereicht werden:

Gemeindehaus, Zum Brand 40, 4750 BÜTGENBACH - Büro -106 (Untergeschoss), Tel. 080/44 00 99 - 080/44 00 93

Montags, dienstags und mittwochs zwischen 9.00 und 12.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Die Beihilfe kann zur Intervention in den Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas gewährt werden, insofern der Literpreis 0,49 € / Liter (inklusive MWSt.) beträgt oder übersteigt.

Die Anträge können von Personen eingereicht werden, die das VIPO- , bzw. OMNIO-Statut haben oder Personen, deren steuerbares Jahresbruttoeinkommen 13.512,18 € zuzüglich einer Summe von 2.501,47 € pro Person zu Lasten nicht übersteigt. 

Personen, die einer kollektiven Schuldenreglung oder einer Schuldenvermittlung folgen, können diese Beihilfen auch beantragen. 

Die Zulage kann zwischen 0,03 bis 0,13 € pro Liter schwanken (max. 195 €) und ist auf 1.500 Liter begrenzt.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sozialhilfezentrum in Bütgenbach auf: 

Tel. 080/44 00 99 - 080/44 00 93: Gaby SCHMITT - Marga LEYENS - Marina REUTER

 

Gemeindeverwaltung Bütgenbach
  Zum Brand 40 - 4750 BÜTGENBACH
Tel. : 080/44 00 88 - Fax : 080/44 00 70
E-mail: info@butgenbach.be