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Das Ö.S.H.Z. bietet HeizkostenbeihilfeWeiter gültig für Lieferungen zwischen dem 01.09.2007 und dem 30.04.2008 Anträge auf eine Heizkostenbeihilfe müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung beim Öffentlichen Sozialhilfezentrum eingereicht werden: Gemeindehaus, Zum Brand 40, 4750 BÜTGENBACH - Büro -106 (Untergeschoss), Tel. 080/44 00 99 - 080/44 00 93 Montags, dienstags und mittwochs zwischen 9.00 und 12.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung Die Beihilfe kann zur Intervention in den Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas gewährt werden, insofern der Literpreis 0,49 € / Liter (inklusive MWSt.) beträgt oder übersteigt. Die Anträge können von Personen eingereicht werden, die das VIPO- , bzw. OMNIO-Statut haben oder Personen, deren steuerbares Jahresbruttoeinkommen 13.512,18 € zuzüglich einer Summe von 2.501,47 € pro Person zu Lasten nicht übersteigt. Personen, die einer kollektiven Schuldenreglung oder einer Schuldenvermittlung folgen, können diese Beihilfen auch beantragen. Die Zulage kann zwischen 0,03 bis 0,13 € pro Liter schwanken (max. 195 €) und ist auf 1.500 Liter begrenzt.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sozialhilfezentrum in Bütgenbach auf: Tel. 080/44 00 99 - 080/44 00 93: Gaby SCHMITT - Marga LEYENS - Marina REUTER
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