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(Grenz-Echo)
Gestern (29.11.1948) begann vor dem Lütticher Schwurgericht die Verhandlung
gegen den 24jährigen André Tant aus Brüssel und den 22jährigen Joseph
Gaudius aus Anderlecht, die unter der Anklage stehen am 23. August 1946 bei
Elenborn zwei Gendarmen ermordet zu haben. Das Verhör Die beiden Angeklagten schlossen auf der Kunsthandwerkschule in Brüssel
Bekanntschaft. Während des Krieges arbeiteten sie beide am Atlantikwall, traten
in die Resistance ein und gingen mit der Besatzungsarmee nach Deutschland.
Gaudius, ebenso wie sein Komplize äußerlich ein hübscher Junge, ist im Grunde
friedlicher Natur und ein regelmäßiger Arbeiter, der aber viele
Abenteuerromane verschlungen hat. Tant neigt mehr zum Müssgang und zeigt wenig
Disziplin. (...) Das Gutachten der Psychiater Die Gutachten der Psychiater lauten bei beiden Angeklagten dahin, dass sie voll für ihre Handlungsweise verantwortlich sind. Der am Abend zuvor genossene Alkohol haben keinen Einfluss haben können. Die Aussagen hinsichtlich der Moral von Tant lauten durchaus günstig. Er habe keine Wirtschaften besucht und sich als Soldat durch Mut und gute Haltung ausgezeichnet, sodass er zum M.P. gemacht wurde. Auch Gaudius wird als zuverlässiger Arbeiter geschildert. Als Gaudius bei dem Verhör mit seiner Schwester konfrontiert wurde, begann er heftig zu schluchtzen. |
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