(Grenz-Echo)

Gestern (29.11.1948) begann vor dem Lütticher Schwurgericht die Verhandlung gegen den 24jährigen André Tant aus Brüssel und den 22jährigen Joseph Gaudius aus Anderlecht, die unter der Anklage stehen am 23. August 1946 bei Elenborn zwei Gendarmen ermordet zu haben.
Beide Angeklagte sind geständig und erwecken den Eindruck der Aufrichtigkeit.

Das Verhör

Die beiden Angeklagten schlossen auf der Kunsthandwerkschule in Brüssel Bekanntschaft. Während des Krieges arbeiteten sie beide am Atlantikwall, traten in die Resistance ein und gingen mit der Besatzungsarmee nach Deutschland. Gaudius, ebenso wie sein Komplize äußerlich ein hübscher Junge, ist im Grunde friedlicher Natur und ein regelmäßiger Arbeiter, der aber viele Abenteuerromane verschlungen hat. Tant neigt mehr zum Müssgang und zeigt wenig Disziplin.
Nach seiner Demobilisierung wurde er Schmuggler und verdiente auf diese weise viel Geld. Er forderte sein Freund Gaudius auf, ebenfalls mitzumachen und da dieser gerne noch einmal ins Rheinland kommen wollte, nahm er den Vorschlag an.

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Das Gutachten der Psychiater

Die Gutachten der Psychiater lauten bei beiden Angeklagten dahin, dass sie voll für ihre Handlungsweise verantwortlich sind. Der am Abend zuvor genossene Alkohol haben keinen Einfluss haben können.

Die Aussagen hinsichtlich der Moral von Tant lauten durchaus günstig. Er habe keine Wirtschaften besucht und sich als Soldat durch Mut und gute Haltung ausgezeichnet, sodass er zum M.P. gemacht wurde. Auch Gaudius wird als zuverlässiger Arbeiter geschildert. Als Gaudius bei dem Verhör mit seiner Schwester konfrontiert wurde, begann er heftig zu schluchtzen.

 

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