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Die deutschen Bemühungen
um die Bahnstrecke Roetgen - Kalterherberg
im Jahre 1920
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Von Dr. Manfred Bierganz
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- Belgien verlangte nach dem Ersten Weltkrieg
auch die Bahnstrecke Aachen - St. Vith. Bekanntlich führt
diese Eisenbahnlinie, nachdem durch den Friedensvertrag die
Kreise Eupen und Malmedy Belgien zuerkannt worden waren, in
Raeren und ebenfalls von Kalterherberg an bis St. Vith durch
belgisches Gebiet.
- Bereits im Sommer 1919 brachten belgische
Zeitungen erstmals den Wunsch zum Ausdruck, diese Bahnlinie
sowie die Bahnhöfe Roetgen, Lammersdorf, Konzen, Monschau
und Kalterherberg völlig in belgische Hoheit zu überführen.
Nach heftigen deutschen Protesten verstummte diese
Forderung, so daß man sich deutscherseits der Hoffnung
hingab, der Plan einer Annexion dieser Bahnlinie sei endgültig
fallengelassen worden. Doch die deutschen Erwartungen
sollten sich bald als trügerisch erweisen.
- Auf der ersten Sitzung der am 23. Januar
1920 in Paris tagenden Grenzfeststellungskommission, der je
ein Vertreter Frankreichs, Englands, Belgiens, Italiens und
Japans angehörten, stellte Belgien überraschend den Antrag
auf Einverleibung der gesamten Bahnstrecke Aachen - St. Vith.
Der deutsche Vertreter, der ehemalige Monschauer Landrat
Heimann, legte sofort schärfsten Widerspruch ein. Weitere
Kommissionssitzungen folgten am 24., 27., 30. und 31. Januar
sowie am 2. und 3. Februar 1920. Da man zu keinem Ergebnis
kam, vertagte sich die Grenzfeststellungskommission auf den
16. Februar 1920 in Lüttich.
- Dort fanden im Provinzgouvernementsgebäude
unter dem Vorsitz des französischen Obersten Tilho und im
Beisein der Vertreter Englands, Belgiens, Italiens und
Japans die weiteren deutsch-belgischen Grenzverhandlungen
statt. Die deutsche Seite war erneut durch Landrat Heimann
vertreten, der von dem Aachener Polizeiassessor Niewisch,
Oberst Hahnke, Steuerrat Kracke sowie den Sekretären Herth
und Kolwasser begleitet wurde.
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- Die Kommission beschloß, sich die
Bahnstrecke vor Ort anzusehen. Am 21. Februar 1920 kam die
Grenzfeststellungskommission mit einem Sondersalonzug an und
ließ an den Bahnhöfen Kalterherberg, Monschau und Roetgen
halten. Auf dem Monschauer Bahnhof protestierten mehrere
tausend Einwohner aus dem Raum Monschau gegen die belgischen
Pläne. Landrat Heimann überreichte den
Kommissionsmitgliedern eine gemeinsame Resolution der Stadt
und des Kreises Monschau: "Die Vertreter von Stadt und
Kreis Montjoie benutzen die Gelegenheit der Durchfahrt der
interalliierten Grenzfeststellungskommission, um erneut und
nachdrücklichst zu fordern, daß die Bahn von Kalterherberg
nach Aachen als einzige Bahn des Kreises im deutschen Besitz
und deutscher Verwaltung bleibt. Der Verlust der Bahn und
damit die Unterbindung des Verkehrs mit dem wirtschaftlichen
Mittelpunkt Aachen würde für die Stadt und den Kreis die
schwersten wirtschaftlichen Nachteile mit sich ziehen und
das weitere Aufblühen von Handel, Industrie und Gewerbe
ausschließen." Auch der Roetgener Bürgermeister überreichte
bei der Ankunft der Kommission auf dem dortigen Bahnhof ein
Protestschreiben. Geradezu leidenschaftlich erklärte der
Roetgener Bürgermeister, daß allein 275 männliche
Erwachsene in Aachen, Walheim und Stolberg arbeiteten und
deswegen auf die Bahn angewiesen seien.
- Umgehend reagierten auch die Parteien im
preußischen Landtag. Der Zentrumsabgeordnete Dr. Lauscher
brachte eine "dringende Interpellation über die
Absichten der belgischen Regierung auf die Bahn im Kreis
Monschau" ein. Erregt sprach der sonst wegen seiner
Besonnenheit bekannte Zentrumsabgeordnete von einer
"allerempfindlichsten wirtschaftlichen Schädigung".
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Der Bahnhof Kalterherberg-Küchelscheid
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- Fast täglich berichtete die Presse im
Aachener Raum von Resolutionen und Protestkundgebungen gegen
die belgischen Annexionspläne. Der Bezirksverband Aachen
des "Rheinischen Bauernvereins" erhob am 1. März
1920 auf einer Versammlung in Düren "einmütigen und
nachdrücklichsten Einspruch" gegen die geplante
Einverleibung der Bahnstrecke Roetgen - Kalterherberg in
belgisches Staatsgebiet. Man wehre sich mit "flammendem
Protest" dagegen, daß durch eine "willkürliche,
in keinem Punkt zu rechtfertigende Desavouierung des
Friedensvertrages 20000 kerndeutsche Landsleute und nahezu
15000 unserer bäuerlichen Berufsgenossen der bestimmt
vorauszusehenden wirtschaftlichen Verelendung preisgegeben
werden sollen". Vor 40 Jahren habe gerade der
"Rheinische Bauernverein" mit seinem ganzen
Ansehen den Bau der Bahnstrecke Aachen - St. Vith propagiert
und unterstützt, weil man die Landwirtschaft des Kreises
Monschau vor dem Zusammenbruch durch die zunehmende
Landflucht retten wolle. Zweck und Ziel der Bahn sei der
Anschluß der Monschauer Landwirtschaft an ihr natürliches
Bezugs- und Absatzgebiet, an das Aachener Industriegebiet.
- Die Eisenbahnbeamten und Eisenbahnarbeiter
befürchteten, durch die Abtretung der Bahnstrecke
Roetgen-Kalterherberg "heimatlos", wenn nicht gar
arbeitslos zu werden. 200 Eisenbahnerfamilien seien
unmittelbar von der Bahnstrecke Roetgen - Kalterherberg abhängig,
hieß es in wiederholten Eingaben und Protestschreiben.
Unterstützung fand man auch außerhalb des näheren
Grenzraums. So telegrafierte der "Verein der Eifler"
in Köln an die deutschen und ausländischen
Presseagenturen: "Die am Sonntag, dem 15. Februar 1920,
im Kolpinghaus zu Köln versammelten Landsleute der Kreise
Eupen und Malmedy begrüßen begeistert die entschiedene
Haltung der Monschauer gegenüber den belgischen
Annexionsgelüsten."
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Immer wieder wurde die wirtschaftliche
Bedeutung der "Hohe-Venn-Bahn", wie sie im Volksmund
offiziell genannt wurde, für den gesamten Grenzraum betont, da
sie hauptsächlich dem Personen- und Güterverkehr zwischen dem
Wurm- und Ruhrgebiet nach Luxemburg und umgekehrt diene. Sollte
die belgische Forderung auf Übernahme der Strecke Roetgen -
Kalterherberg, die ein entscheidendes Stück der Linie
Stolberg-Luxemburg aus deutscher Hand nehme, verwirklicht
werden, dann sei voraussichtlich den Verkehrsbeziehungen auf
dieser Linie "das Todesurteil" gesprochen,
argumentierte man im deutschen Grenzraum.
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Das Bahngebäude in Roetgen
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- Die katholische Aachener Tageszeitung
"Der Volksfreund" veröffentlichte am 4. März
1920 einen Aufruf des "Kartells der christlichen
Gewerkschaften" unter der Überschrift "Wir müssen
die Monschauer Bahn behalten!". Einen Tag vorher hatte
die Lehrerschaft des Kreises Monschau in allen Aachener
Zeitungen eine Entschließung gegen die Annexion der
Bahnlinie veröffentlicht, die mit den emphatischen Worten
schloß: "Deutsch sind wir, und deutsch wollen wir
bleiben." Am 5. März 1920 war zu einer groBen
Protestversammlung aller "Beamten und
Staatsarbeiter" im Monschauer Gesellenhaus eingeladen
worden.
- Das Aachener Zentrumsorgan " Echo der
Gegenwart" heizte die aufgewühlten Gemüter am 19. März
1920 mit dem Leitartikel "Soll uns die Eifel verloren
gehen?" weiter an: "Auch Eisenbahn und Landstraße
nach Monschau mit vielen daran liegenden Ortschaften sollen
uns verloren gehen, und was das für uns Aachener zu
bedeuten hätte, wissen alle, welche an schönen
Sonntagmorgen die Ströme wanderfroher Menschen sahen, die
an den Bahnhöfen Roetgen, Lammersdorf, Konzen die
Eisenbahnwagen verließen, mit leuchtenden Blicken und
frohen Liedern die Waldungen und Täler durchzogen, um
abends heimzukehren und dann mit wiedergestählter Kraft und
Gesundheit an die Arbeit der neuen Woche heranzutreten
." Der Berichterstatter schloß mit dem
leidenschaftlichen Aufruf: "Darum auf, ihr Aachener
Eifelfreunde, denen die Natur eine nie versiegende Quelle
der Freude und Erholung bietet, denen das Wandern ein Bedürfnis
ist, tretet ein für das Verbleiben der ganzen
Eisenbahnstrecke bis Kalterherberg beim deutschen
Vaterland." In die Front der Protestler reihte sich
jetzt auch die Stadt Aachen ein. Oberbürgermeister Farwick
übergab der Presse am 30. März 1920 eine Resolution des
Rates der alten Kaiserstadt mit den Worten: "Die
Stadtverordnetenversammlung erhebt einmütig Protest gegen
jeden Versuch einer solchen Schädigung der wichtigsten und
berechtigsten Interessen der Stadt und ihrer Bevölkerung,
und sie beauftragt die Verwaltung, bei der Reichsregierung
und bei allen anderen zuständigen Stellen die Wahrung der
Lebensbedingungen Aachens mit allem Nachdruck zu
verlangen."
- Doch auch dieser Protest war vergeblich. Am
27. März 1920 hatte die Grenzfeststellungskommission gegen
deutschen Widerspruch entschieden, die Eisenbahnstrecke
Roetgen-Kalterherberg Belgien zuzuschlagen. Entscheidend
waren die Berichte des englischen Vertreters, Oberstleutnant
Withlock, und des italienischen Vertreters, Oberstleutnant
Pelissone, die in fast gleichlautenden Berichten zu dem
Schluß kamen, die Eisenbahnstrecke "zum Zwecke der
Verbindung der Kreise Eupen und Malmedy" Belgien
zuzusprechen. Der französische und der japanische Vertreter
hatten zwar keine eigenen Gutachten zu dieser Frage
abgegeben, aber durchblicken lassen, daß sie sich den Voten
ihrer Kollegen aus England und Italien anschließen würden.
Oberstleutnant Withlock erklärte zum Schluß seines
Gutachtens: "Nach eingehender Prüfung aller Dokumente,
Zahlen usw., welche den Kommissären durch die Eisenbahn-
und Zollsachverständigen überreicht sind, bin ich der
Ansicht, daß alle lokalen wirtschaftlichen Verhältnisse
die Überlassung der Eisenbahn von Raeren nach Kalterherberg
rechtfertigen. Deshalb empfehle ich die Annahme dieser Lösung,
welche den Bestimmungen des Artikels 35 des
Friedensvertrages von Versailles entspricht, unter dem
Vorbehalt, daß die belgische Regierung den Städten Roetgen,
Montjoie und Kalterherberg alle möglichen Erleichterungen
gibt zum Transport ihrer Güter usw. auf der Bahn und
gleichzeitig garantiert, daß es der Wasserversorgung des
Wasserbeckens bei Roetgen, welches von den Höhen gespeist
wird, die zum Teil in belgischen Besitz übergehen werden,
kein Hindernis entgegensetzt."
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Das Vennbahnviadukt zwischen Kalterherberg und
Mützenich
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- Noch eindeutiger als das englische
Gutachten fiel das italienische des Oberstleutnants
Pelissone aus. Klipp und klar erklärte er: "Der
Vertrag von Versailles hat Belgien eine Gebietserweiterung
zugesprochen, die Kommission kann sich dem Geiste des
Vertrages nicht widersetzen, indem sie die Gebietsvorteile
durch Überlassung des Raerener Bogens an Deutschland
verringert."
- Allerdings räumte er ein, daß die
Eisenbahn zwischen Kalterherberg und Roetgen den Kreis
Monschau mit Aachen verbindet. Daher habe die
Grenzfeststellungskommission die Pflicht, auch diesen Kreis
zu berücksichtigen, sofern seine Verbindungswege und seine
wirtschaftlichen Interessen betroffen seien. Weil es ihm
"unmöglich" sei, diesen Streckenteil Deutschland
zu belassen, so war Oberstleutnant Pelissone der Ansicht, daß
Belgien ausreichende Garantien geben müsse, damit der
Verkehr zwischen dem Kreis Monschau und Deutschland und
umgekehrt nicht behindert werde. Da der Streckenteil
Kalterherberg-Raeren Belgien zugesprochen wurde,
durchschnitt er auch die große Chaussee Monschau - Roetgen
- Aachen. Einen Ausgleich sah der italienische Vertreter in
der Landstraße Monschau - Simmerath - Lammersdorf - Rott,
die seiner Meinung nach nur eines geringen Ausbaus bedürfe,
um auch stärke ren Verkehr auszuhalten. "Diese Straße
verlängert um einige Kilometer den Weg von Monschau nach
Aachen, aber der belgische Staat muß alle Erleichterungen
geben, damit die direkte Straße Montjoie - Roetgen - Aachen
auch weiter dem Verkehr zwischen Montjoie und Aachen dienen
kann", erklärte Oberstleutnant Pelissone
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Die Vennbahn bei Konzen, parallel zur Straße
Aachen - Monschau, der berühmten „Himmelsleiter“
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- Umgehend reisten daraufhin Abordnungen aus
den Kreisen Monschau und Aachen nach Berlin, um den
Reichskanzler persönlich um Intervention zu ersuchen. Der
Reichskanzler erklärte in einer anschließenden
Pressekonferenz, die deutsche Reichsregierung werde die
Zuweisung der deutschen Eisenbahnstrecke und deutschen
Gebietes an Belgien " nie als zu Recht bestehend
anerkennen". Die Handelskammer Stolberg, zuständig für
die Kreise Aachen-Land, Düren und Jülich, protestierte
ebenfalls, da sie vor allem die alte Sägewerksindustrie des
Kreises Monschau in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet
sah.
- Die deutsche Reichsregierung richtete an
die in der Grenzfeststellungskommission vertretenen Staaten
Belgien, England, Frankreich, Italien und Japan eine
diplomatische Note mit dem Verlangen, die getroffene
Entscheidung für "ungültig" zu erklären. Diese
Denkschrift diente lediglich dazu, erneut nachzuweisen, daß
"die Schwäche Deutschlands ausgenutzt" werde,
"um, wo es nur geht, das Recht zu seinem
wirtschaftlichen und politischen Nachteil zu beugen".
Ausdrücklich wies die deutsche Reichsregierung darauf hin,
daß der lokale Grenzverkehr in den Kreisen Eupen und
Malmedy 1913 nur vier Güterwagen täglich betragen habe und
nennenswerte wirtschaftliche Beziehungen zwischen den beiden
Kreisen Eupen und Malmedy nie bestanden hätten. Eupen habe
seine Tuchindustrie, Malmedy Leder- und Papierindustrie.
- Passagen des englischen und italienischen
Gutachtens gelangten an die Öffentlichkeit. Die Erregung,
vor allem im Grenzgebiet, war bekanntlich groß. Für den
20. April 1920 war eine Wiederaufnahme der Verhandlungen
vorgesehen. Um aber die Verhandlungen nicht unnötig
emotional aufzuladen, kabelte das Auswärtige Amt am 18.
April 1920 an den Regierungspräsidenten in Aachen, dieser möge
dem ehemaligen Monschauer Landrat und deutschen
Verhandlungsführer bei der Grenzfeststellungskommission,
Heimann, "auf sicherem Wege" die Nachricht
zukommen lassen, daß es sehr ungünstig sei, wenn die
Verhandlungen durch Provokationen gefährdet würden. Da die
deutsche Regierung Einspruch erhoben habe und die
Entscheidung über diesen Einspruch abgewartet werden müsse,
habe die Kommission beschlossen, vorläufig nur Fragen zu
behandeln, bei denen Veränderungen der Grenze nicht in
Betracht kämen und hinsichtlich deren keine
Meinungsverschiedenheit zwischen dem deutschen und
belgischen Grenzkommissar bestehe. Die Presse wurde
angewiesen, in den Tagen der Verhandlung nur sachlich zu
berichten und keine Emotionen zu schüren.
- Doch auch dieses taktische Vorgehen änderte
am fait accompli nichts. Die gesamte Eisenbahnstrecke
Aachen-St. Vith - einschließlich des so umstrittenen Teilstücks
Roetgen - Kalterherberg mit den eingangs genannten Bahnhöfen
- blieb belgisches Hoheitsgebiet und damit auch der
belgischen Verwaltung unterstellt.
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