Interpellation
Es steht jedem Bürger frei den Gemeinderat auf einem Punkt hinzuweisen, den er behandelt sehen möchte.
Vorgehensweise:
Der Bürger richtet ein Schreiben an den Gemeinderat der Gemeinde Bütgenbach (Zum Brand 40 in 4750 BÜTGENBACH) oder an einem einzelnen Ratsmitglied, der die weiteren Schritte unternehmen kann.
Während der Gemeinderatssitzung darf der einzelne Bürger nämlich nicht das Wort ergreifen (Innere Ordnung).
Ein Gemeinderatsmitglied kann jedoch die Eintragung eines oder mehrerer zusätzlicher Punkte in die Tagesordnung einer Sitzung des Rates beantragen (Innere Ordnung).
Überdies hat jedes Gemeinderatsmitglied das Recht, dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium schriftlich oder mündlich Fragen zu stellen (Innere Ordnung).
(Auszug aus der Inneren Ordnung des Gemeinderates, so wie sie durch den Gemeinderat in seinen Sitzungen vom 29.06.1995, 16.11.1995 und 22.01.2001 genehmigt wurde)
ABSCHNITT 11 - AUFRECHTERHALTUNG DER ORDNUNG IN DEN GEMEINDERATSSITZUNGEN
- UNTERABSCHNITT 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Artikel 24 - Der Vorsitzende ist mit der Aufrechterhaltung der Ordnung in den Gemeinderatssitzungen betraut.
- UNTERABSCHNITT 2 - AUFRECHTERHALTUNG DER ORDNUNG IM PUBLIKUM WÄHREND DER GEMEINDERATSSITZUNGEN
- Artikel 25 - Der Vorsitzende darf, nach vorheriger Verwarnung, jede Person, die ihre Billigung oder Missbilligung öffentlich geäußert oder auf irgendeine Weise Unruhe gestiftet hat, sofort des Saales verweisen lassen.
Der Vorsitzende kann außerdem zu Lasten des Zuwiderhandelnden ein Protokoll aufnehmen und ihn vor das Polizeigericht bringen, welches ihn zu einer Geldbuße oder einer Gefängnisstrafe verurteilen kann, unbeschadet anderer Verfolgungen, wenn die Tat Anlass dazu gibt.
(Auszug aus der Inneren Ordnung des Gemeinderates, so wie sie durch den Gemeinderat in seinen Sitzungen vom 29.06.1995, 16.11.1995 und 22.01.2001 genehmigt wurde)
ABSCHNITT 3 - BEFUGNIS, ÜBER DIE TAGESORDNUNG DER SITZUNGEN DES GEMEINDERATES ZU BESCHLIEßEN
- Artikel 6 - Wenn das Bürgermeister- und Schöffenkollegium den Gemeinderat auf Antrag eines Drittels seiner amtierenden Mitglieder einberuft, enthält die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates zuerst die von den Antragstellern der Sitzung angegebenen Punkte.
- Artikel 7 - Jedes Gemeinderatsmitglied kann die Eintragung eines oder mehrer zusätzlicher Punkte in die Tagesordnung einer Sitzung des Rates beantragen, wobei:
a) jeder nicht in der Tagesordnung eingetragene Vorschlag dem Bürgermeister oder seinem Stellvertreter, bzw. dem Gemeindesekretär oder seinem designierten Stellvertreter, wenigstens fünf volle Tage vor der Gemeinderatssitzung überreicht werden muss.
b) ihm eine Erläuterung oder irgendein Dokument beigefügt werden muss, das dem Gemeinderat darüber Ausschuss geben kann.
c) es einem Mitglied des Bürgermeister und Schöffenkollegiums untersagt ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Der Bürgermeister oder sein Stellvertreter leitet die zusätzlichen Punkte der Tagesordnung sofort an die Gemeinderatsmitglieder weiter.
(Auszug aus der Inneren Ordnung des Gemeinderates, so wie sie durch den Gemeinderat in seinen Sitzungen vom 29.06.1995, 16.11.1995 und 22.01.2001 genehmigt wurde)
ABSCHNITT 20 - RECHT DER GEMEINDERATSMITGLIEDER, DEM BÜRGERMEISTER- UND SCHÖFFENKOLLEGIUM SCHRIFTLICH UND MÜNDLICH FRAGEN ZU STELLEN
- Artikel 49 - Die Gemeinderatsmitglieder haben das Recht, dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium schriftliche und mündliche Fragen hinsichtlich der Verwaltung der Gemeinde zu stellen.
- Artikel 50 - Der Bürgermeister oder sein Stellvertreter antwortet innerhalb eines Monats nach Erhalt auf die schriftlichen Fragen.
- Artikel 51 - In jeder Gemeinderatssitzung erteilt der Vorsitzende nach Beendigung der Untersuchung der in der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung eingetragenen Punkte den Ratsmitgliedern das Wort, die darum gebeten haben, um dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium mündlich Fragen zu stellen.
Die mündlichen Fragen müssen kurz gefasst ein, und eine kurze Antwort ermöglichen.
Im Zusammenhang mit einer mündlichen oder schriftlichen Frage findet keine Debatte statt.
Die Beantwortung der mündlichen Fragen erfolgt :- entweder sofort
- oder in der nächsten Gemeinderatssitzung, bevor der Vorsitzende einem Mitglied das Wort erteilt, damit gegebenenfalls neue Fragen mündlich gestellt werden können.


