1. Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren (gültig 3 Jahre oder bis zum 12. Lebensjahr)
Richtlinien:
- Dieses Identitätsdokument ist verpflichtend für Reisen in Länder, wo kein Reisepass nötig ist. Das Dokument wird nur auf Anfrage ausgestellt.
- Der/Die Erziehungsberechtigte muss sich persönlich vorstellen am Schalter des Bevölkerungsdienstes, um ein Antragsformular zu unterschreiben.
- Er/Sie soll seinen/ihren Personalsausweis und 1 Passbild des Kindes (mit weißem Hintergrund) mitbringen.
Kosten:
- Normalverfahren: kostenlos
- Dringlichkeitsverfahren: 86,50 €
- Äußerstes Dringlichkeitsverfahren: 130,10 €
- Verlust / Diebstahl / Beschädigung: 0 €
Ausstellungsfrist:
- Normalverfahren: ± 2 Wochen
- Dringlichkeitsverfahren: 2 Arbeitstage
- Äußerstes Dringlichkeitsverfahren: 1 Arbeitstag
Verlust, Diebstahl oder Vernichtung
Richtlinien:
- Werden Sie so schnell wie möglich vorstellig bei der Gemeindeverwaltung oder Polizei, um den Verlust oder Diebstahl zu melden.
- Rufen Sie die Nummer 02/5182116 (französisch) oder 02/5182117 (niederländisch) an, um die elektronischen Funktionen aus zu setzen.
- Die Verwaltung wird Ihnen eine Bescheinigung über die Meldung des Verlustes, Diebstahls oder der Vernichtung aushändigen, die Sie während der Überbrückungszeit ganz legal in Belgien benutzen können.
- Im Falle eines Diebstahls muss auch immer eine Meldung bei der örtlichen Polizei gemacht werden.
- Sie müssen sich auf jeden Fall danach unmittelbar bei der Gemeindeverwaltung vorstellen zwecks weiterer Bearbeitung dieses Formulars.
Ausstellungsfrist:
- Verlusterklärung: sofort
- Pass: ± 2 Wochen nach der Ausstellung der Verlusterklärung.
2. Elektronischer Personalausweis (gültig 10 Jahre)
Richtlinien:
- Sich persönlich beim Bevölkerungsdienst vorstellen, sobald Sie eine Vorladung zugeschickt bekommen oder auf eigene Anfrage.
- Ein Passfoto neueren Datums mitbringen (Kopfgröße min. 25 mm / max. 35 mm - heller Hintergrund)
- ± 2 Wochen nach der Antragstellung erhalten Sie per Post einen Umschlag mit den Kodenummern, die Sie beim Abholen des neuen Ausweises mitbringen müssen.
- Abholen des neuen Personalausweises beim Bevölkerungsdienst (Kodenummern und alten Ausweis mitbringen)
Kosten:
- Normalverfahren: 18,50 €
- Dringlichkeitsverfahren: 86,50 €
- Äußerstes Dringlichkeitsverfahren: 130,10 €
Ausstellungsfrist:
- Normalverfahren: ± 2 Wochen
- Dringlichkeitsverfahren: 2 Arbeitstage
- Äußerstes Dringlichkeitsverfahren: 1 Arbeitstage
Verlust, Diebstahl oder Vernichtung
Richtlinien:
- Werden Sie so schnell wie möglich vorstellig bei der Gemeindeverwaltung oder Polizei, um den Verlust oder Diebstahl zu melden.
- Rufen Sie die Nummer 02/5182116 (französisch) oder 02/5182117 (niederländisch) an, um die elektronischen Funktionen aus zu setzen.
- Die Verwaltung wird Ihnen eine Bescheinigung über die Meldung des Verlustes, Diebstahls oder der Vernichtung aushändigen, die Sie während der Überbrückungszeit ganz legal in Belgien benutzen können.
- Im Falle eines Diebstahls muss auch immer eine Meldung bei der örtlichen Polizei gemacht werden.
- Sie müssen sich auf jeden Fall danach unmittelbar bei der Gemeindeverwaltung vorstellen zwecks weiterer Bearbeitung dieses Formulars.
Kosten: 18,50 €
Ausstellungsfrist:
- Verlusterklärung: sofort
- Pass: ± 2 Wochen nach der Ausstellung der Verlusterklärung