Ein Reisepass hat immer eine Gültigkeit von 7 Jahren. Verlängerungen können nicht beantragt werden.
Richtlinien:
für Minderjährige:
Ein Erziehungsberechtigter (Vater, Mutter oder beide Elternteile bei getrenntlebenden Eltern, Vormund,...) begibt sich in Begleitung des Minderjährigen zum Schalter, um den Antrag zu stellen.
Ausstellungsfrist:
Kosten:
normale Anfrage:
- gültig für 7 Jahre: 70,00 €
- Kinder unter 18 Jahren gültig für 5 Jahre: 35,00 €
dringende Anfrage (Ausnahme):
- gültig für 7 Jahre: 250,00 €
- Kinder unter 18 Jahren gültig für 5 Jahre: 210,00 €
Notiz:
Falls ein abgelaufener, nicht mehr erneuerbarer Reisepass im Besitz des (der) Antragstellers(in) ist, so ist dieser bei der Beantragung des neuen Reisepasses mit zu bringen.
Bei Verlust des Reisepasses müssen Sie zuerst eine Verlusterklärung bei der föderalen Polizei machen und dieses Formular beim Antrag in der Gemeindeverwaltung abgeben.