Amel, Büllingen, Bütgenbach, St. Vith und Burg Reuland
Doris Gödert / Gisela Hönen
Vennbahnstraße 4/2
4780 SANKT VITH
+32 80/280 067
lba-eifel@adg.be
gisela.hoenen@adg.be
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 - 11.30 und 13.30 - 16.00 Uhr
Di-Fr: 08.30 - 11.30 Uhr sowie nachmittags auf Vereinbarung
Weiterer Informationen zur LBA sind unter www.adg.be/lba verfügbar.
Für derartige Aktivitäten, die nicht zum üblichen Arbeitskreislauf gehören, können Sie sich künftig an die Lokale Beschäftigungsagentur (L.B.A.) in Ihrer Gemeinde wenden.
Die L.B.A. kann Ihre Suche nach Hilfe lösen. Sie kann schnell und flexibel eine Lösung finden, wenn es darum geht, bestimmte Arbeiten zu verrichten, wofür es bisher kein Angebot bzw. nur ein unvollständiges Angebot gab. Das geschieht selbstverständlich auf vollkommen legale Weise. Gleichzeitig erhalten Personen, die keine Arbeit haben, durch die L.B.A. die Möglichkeit, aktiv zu sein und dabei auch noch etwas zu verdienen.
Am 01. September 1995 gründeten die Gemeinden des Südens der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Lokale Beschäftigungsagentur, indem sie eine GoE im Verbund der 5 Gemeinden bildeten.
Die ausgeübten Tätigkeiten dürfen nicht zu einer Konkurrenz bestehender Dienstleistungen (sowohl kommerziell als durch VoE) oder bestehender oder gegebenenfalls zu gründender regulären Arbeitsplätze werden. Vielmehr verstehen die L.B.A.'s ihr Angebot als Hilfestellung und als Möglichkeit, Schwarzarbeit zu verhindern.
Wichtig ist zu bemerken, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die durch ihre Natur und ihren gelegentlichen Charakter nicht durch die gewöhnlichen Arbeitssysteme ausgeführt werden.
Der Beschäftigungsort muss Belgien sein. Gefährliche Arbeiten dürfen nicht ausgeführt werden. Der Arbeitslose ist während der Ausübung der Tätigkeit für die L.B.A. in Sachen Arbeitsunfall und Haftpflicht versichert.
A) Die von Amts wegen in der lokalen Beschäftigungsagentur eingetragenen Arbeitslosen: die entschädigten Vollarbeitslosen, die als Arbeitsuchende eingetragen sind
B) Die aus Eigeninitiative eingetragenen Arbeitslosen
Diese zweite Gruppe besteht in erster Linie aus Vollarbeitslosen, die zwar die Bedingungen hinsichtlich der Dauer ihre Arbeitslosigkeit erfüllen, jedoch von der Eintragung als Arbeitsuchender freigestellt sind.
C) Die Arbeitslosen, die als Einkommen das Existenzminimum haben (Minimex)
Die Kriterien für die freiwillige Eintragung dieser Personen sind:
Die Eintragung findet nur auf freiwilliger Basis statt und ohne jedwelche Verpflichtung. Das bedeutet, dass der vom Ö.S.H.Z. Entschädigte nicht verpflichtet ist:
Privatpersonen
Lokalen Behörden
VoGs
Unterrichtsanstalten
Als Privatperson wählen Sie zwischen Schecks zu 5,95 € oder 6,20 €/Stunde. Letztere sind steuerlich 30-40 % absetzbar. Für alle anderen Nutznießer sind Schecks zu 5,95 €/Stunde vorgesehen.
Auch das Bezahlen ist ganz einfach. Nach Abschluss der Aktivitäten oder am Ende des Monats überreichen Sie der betreffenden Person einen L.B.A.-Scheck pro Stunde, die sie gearbeitet hat. Diese L.B.A.-Schecks können Sie schon bei der Anfrage bestellen. Sie bezahlen die Schecks in bar oder per Überweisung.
Es ist ganz leicht, Tätigkeiten über die L.B.A. ausführen zu lassen. Sie fragen bei der L.B.A. Ihrer Gemeinde ein Einschreibeformular an. Hierin beschreiben Sie die Aktivitäten, die zu erledigen sind. Die Bewilligung dieser Anfrage ist ein Jahr lang gültig. Die L.B.A. verlangt eine Einschreibegebühr von 7,44 € pro Jahr.
Kennen Sie selbst jemanden, der bereit ist, die besagte Tätigkeit auszuführen und der auch bei der L.B.A. eingeschrieben ist? Dann kann diese Person die Tätigkeit ohne weiteres ausführen.
Kennen Sie niemanden, dann sucht die L.B.A. nach der geeigneten Person.
Die Tätigkeiten werden von Personen ausgeführt, die 2 Jahre lang oder darüber arbeitslos sind oder die, wenn es sich um Schulabsolventen handelt, schon über 1 Jahre lang eine Arbeit suchen.
Auch Personen über 45 Jahre, die 6 Monate lang oder länger arbeitslos sind, sowie Personen, die Mindestlohn erhalten, kommen in Frage.
Diese Personen dürfen höchstens 45 Stunden pro Monat arbeiten. Sie behalten ihre komplette Arbeitslosenunterstützung. Dazu erhalten sie noch 4,10 € pro Stunde. Wenn sie also 45 Stunden im Monat arbeiten, dann verdienen sie 184,50 € zusätzlich zu ihrer Arbeitslosenunterstützung.
Wer bei der L.B.A. eingetragen ist, profitiert automatisch von einer Arbeitsunfallversicherung. Verursachen diese Personen während der Arbeit einen Schaden, so deckt die Versicherungspolice der L.B.A. die Haftpflicht. Sie brauchen infolgedessen keine zusätzliche Versicherung abzuschließen.
A. Vorteile für den Nutznießer
Vorteile steuerlicher Art: Die Privatperson kann die namentlichen Schecks (von 6,20 €) von seinem Einkommen abziehen in Höhe von 30 bis 40 Prozent, und dies bis zu einem Höchstbetrag von 2.058,00 € jährlich (das entspricht ungefähr 7 Stunden pro Woche an 6,20 € pro Stunde).
Versicherungsmäßig: Die Aktivität wird durch eine Arbeitsunfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung abgesichert.
Vertrauensklima: Der Nutznießer kann einem ihm bekannten Arbeitsuchenden den Vorzug geben. Die L.B.A.-Angestellte wendet sich zuerst an die wirklich interessierten Arbeitsuchenden.
B. Vorteile für die Gesellschaft