Frédéric MASSON
E-Mail: frederic.masson@butgenbach.be
Tel.: 080/44 00 80
Edgar BRODEL
E-Mail: edgar.brodel@butgenbach.be
Tel.: 080/44 00 79
Sobald Sie eine Handlung tätigen, welche die Umgebung oder die Stabilität Ihrer Wohnung spürbar beeinflusst, benötigen Sie eine Städtebaugenehmigung.
Für Arbeiten von kleinster Bedeutung ist eine sogenannte "kleine" Genehmigung ausreichend: diese wird vom Gemeindekollegium ausgestellt, ohne ein Gutachten der Wallonischen Region.
Manche Arbeiten benötigen keine Genehmigung. Dabei handelt es sich um Erhaltungs- und Unterhaltsarbeiten, die das äußerliche Aussehen des Gebäudes in keiner Weise verändern. Dies gilt auch für Innenarbeiten im Bereich Elektrizität, Wasser- und Gasleitungen, Heizung oder Isolation, und selbst für die Errichtung von manchen Gebäuden, Nebengebäuden und Umzäunungen.
ERKUNDIGEN SIE SICH DIESBEZÜGLICH AUF JEDEN FALL VORAB IM BAUAMT!
Modalitäten (Art.115):
Der Genehmigungsantrag wird entweder per Einschreiben an die Gemeinde versandt (mit postalischer Empfangsbestätigung), oder im Gemeindehaus abgegeben (sofortige Annahmebescheinigung).