Dienst: Öffentliche Arbeiten
Richtlinien: Jede defekte Straßenlampe muss bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail.
Frist: defekte Straßenlampen werden unmittelbar an die Gesellschaft INTEROST gemeldet. Innerhalb von 3 Wochen sind die Straßenlampen repariert.
Dienst: Öffentliche Arbeiten
Richtlinien:
Kosten: keine