Dienst: Öffentliche Arbeiten
Richtlinien:
- ein Antrag auf Genehmigung einer zeitweiligen Verordnung infolge Veranstaltung oder Arbeiten muss schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden;
- dieser Antrag soll begründet sein und die gewünschten Änderungen der Verkehrsregelungen beschreiben;
- die Anträge werden dem Gemeindekollegium zwecks Genehmigung unterbreitet.
Kosten: keine
Frist: so früh wie möglich.