Dienst: Öffentliche Arbeiten
Richtlinien:
Kosten:
Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung.
Bedingungen:
Richtlinien:
Kosten: Gebühr (zahlbar durch den Eigentümer vor Inangriffnahme der Arbeiten durch die Gemeindedienste): 424,00 € zuzüglich der effektiven Kosten (Material inklusive Wasserzähler und Personal) auf privatem Eigentum
Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung.
Bedingungen: hier gelten die gleichen Bedingungen wie für einen Erstanschluss
Richtlinien:
Kosten: Gebühr (zahlbar durch den Eigentümer vor Inangriffnahme der Arbeiten durch die Gemeindedienste): 212,00 €.
Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung.
Bedingungen:
Handelt es sich um einen klassischen zweiten Wasseranschluss, nämlich getrennt und eigenständig von jedem anderen Wasseranschluss des betreffenden Gebäudekomplexes, so erfolgt das Abklemmen ab der öffentlichen Zufuhrleitung.
Handelt es sich bei dem zweiten Anschluss um eine Abzweigung des ersten oder Hauptanschlusses und befindet sich diese Abzweigung auf dem privaten Eigentum des Antragstellers, so wird folgendermaßen vorgegangen:
Richtlinien:
Kosten: Dies geschieht nur auf vorherigen Kostenanschlag, der vom Antragsteller angenommen sein muss.
Frist: ungefähr 1 Monat nach Einreichung
Bedingungen: das Anbringen dieser Zähler erfolgt in einem eigens hierzu bereitgestellten technischen Raum.