Kommandant:
GREIMERS Werner
Kaserne:
Malmedyer Straße 5
4760 BÜLLINGEN
Privat:
Hauptstraße 64/1
4760 BÜLLINGEN
Tel.: 0473/948264
Der Feuerwehrdienst ist mit der Ausführung der Aufgaben beauftragt, die ihm gemäß den Gesetzen und Ordnungen obliegen, insbesondere mit den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
Auf Ersuchen des Innenministers oder dessen Beauftragten und gemäß den einschlägigen Anweisungen wird der Feuerwehrdienst den Zivilschutzdiensten innerhalb der mit der Erfüllung seiner Obliegenheiten zu vereinbarenden Grenzen das Personal und das verfügbare Material zur Verfügung stellen, um auf dem Gebiete eines Nachbarlandes als Verstärkung einzuschreiten.
Der Dienst wird dermaßen organisiert, dass ausreichende Mannschaften (Personal und Kader) jederzeit bereit sind, innerhalb kürzester Frist einzugreifen.
Wenn ein Leben bedroht oder Güter gefährdet sind,
wählen Sie sofort die 112!
Eine ruhige, deutliche, und vollständige Mitteilung garantiert eine schnelle Hilfe.
Die folgenden Angaben sollten Sie uns mitteilen:
Wenn die Umstände es erlauben, machen Sie sich dem Notdienst gut sichtbar, indem Sie jemanden vor die Haustür, an die Einfahrt eines Privatweges, der zur Unfallstelle führt,... postieren.
Der Anruf zu einer 112 Notrufstelle ist KOSTENLOS. Jeder böswillige Anruf ist strafbar, in Anwendung der allgemeinen Polizeiordnung.
Ausschnitte aus der Grundordnung des Freiwilligen Feuerwehrdienstes
Der Feuerwehrdienst der Gemeinde Büllingen gehört zur Kategorie Z. Er bildet das Zentrum der Regionalgruppe, so wie diese in Anwendung des Artikels 10 des Gesetzes vom 31.12.1963 über den Zivilschutz durch den Provinzgouverneur festgelegt ist. Er ist ein freiwilliger Dienst.
Der Feuerwehrdienst ist aufgeteilt in 3 Züge: Büllingen, Rocherath-Krinkelt und Wirtzfeld.
Der natürliche Einsatzbereich umfasst die Gemeinden Büllingen und Bütgenbach.
Unbeschadet der Vollmacht des Bürgermeisters steht der Dienst unter der Leitung eines Offizier-Dienstleiters. Dieser übernimmt im Rahmen der gegenwärtigen Grundordnung, der allgemeinen Dienstordnung und der ihm vom Bürgermeister erteilten Anweisungen die Verantwortung für die Organisation, die reibungslose Abwicklung und die Disziplin des Dienstes.
Bei Abwesenheit des Dienstleiters werden dessen Befugnisse durch den anwesenden Offizier, oder, in Ermangelung, durch den anwesenden Unteroffizier mit dem höchsten Dienstgrad versehen. Bei gleichem Dienstgrad wird das Kommando durch den Offizier oder, in Ermangelung, durch den Unteroffizier mit dem größten Dienstalter in diesem Dienstgrad übernommen.
Die Züge Rocherath-Krinkelt und Wirtzfeld stehen jeweils unter der Leitung eines "Brandmeisters" im Range eines Unteroffiziers, unbeschadet der vorhergehenden Absätze.
Bei Einsätzen auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde bleibt die Zuständigkeit des dortigen Bürgermeisters unangetastet. Der eingreifende Feuerwehrdienst muss (...) lediglich als ein technisches Mittel angesehen werden, das dem ersten Gemeindemagistraten zur Bekämpfung des Brandes oder für die Ausführung anderer, dem besagten Feuerwehrdienst anvertrauten Aufgaben zur Verfügung gestellt wird.