1. Geburtserklärungen
Richtlinien: Bitte mitbringen, entsprechend dem Fall:
Kosten: kostenlos
Anmeldefrist: Innerhalb von 15 Tagen nach der Niederkunft
Gewährung einer Geburtsprämie
Richtlinien:
Die Geburtsgemeinde teilt die Geburt an die Wohnsitzgemeinde mit und die Eltern (bzw. die Mutter) erhält die Glückwünsche der Gemeinde.
Die Prämie wird überwiesen sobald die Empfängerkontonummer dem Finanzdienst der Gemeinde mitgeteilt wurde.
Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung in die Bevölkerungsregister der Gemeinde.
Höhe der Prämie: Die Prämie beläuft sich auf 100,00 €.
2. Auszüge aus der Geburtsurkunde
NUR BEI DER GEBURTSGEMEINDE ANZUFRAGEN
Richtlinien: Jeglicher Auszug kann nur den Interessenten, den direkten Nachfahren oder Vorfahren, dem Ehegatten auf Vorlage des Personalausweises oder den Anwälten ausgehändigt werden.
Kosten: 1,00 € für jedes ausgestellte Verwaltungsdokument
Ausstellungsfrist: im Prinzip sofort
Anträge auf Adoption: Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde um
ausführliche Auskünfte zu bekommen.
Richtlinien:
Kosten der Übertragung: kostenlos
Das Standesamt nimmt die Erklärungen an und erstellt die Anerkennungsurkunden von Kindern, deren Abstammung nicht feststeht. Diese Anträge werden von Fall zu Fall bearbeitet. Nehmen Sie deshalb mit der Verwaltung Kontakt auf, ehe Sie sich zum Amt begeben.