Der Sterbefall wird immer gemeldet in der Gemeinde wo der Tod auch festgestellt wurde. Insofern Sie einen Sterbefall selbst melden wollen (1 Person genügt), so wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde. Oft wird aber der Sterbefall durch das Bestattungsunternehmen gemeldet.
Bringen Sie bitte mit: die durch den Arzt unterzeichnete Todesmeldung und gegebenenfalls:
- das Heiratsbuch
- den Personalausweis des Verstorbenen
- den Führerschein des Verstorbenen
- die letztwillige Verfügung hinsichtlich der Bestattungsart (verfügbar im Bevölkerungsamt des Wohnsitzes des Verstorbenen)
- eine Einverständniserklärung für die Bestattung ausgestellt durch die Gemeinde, wo die Bestattung stattfindet.
Die Verwaltungsschritte sind kostenlos.
Richtlinien: Jeglicher Auszug kann nur den direkten Nachfahren oder Vorfahren ausgehändigt werden, die im Besitz ihres Personalausweises sind, sowie den Ehegatten oder Anwälten.
Kosten: 1,00 € für jedes ausgestellte Verwaltungsdokument
Ausstellungsfrist: im Prinzip sofort
Die Beerdigungserlaubnis wird durch die Gemeinde ausgestellt, welche die Anmeldung des Sterbefalles aufgenommen hat.
Richtlinien: Die Einäscherungserlaubnis wird bei der Anmeldung des Sterbefalles
beantragt. Dieser Antrag ist dem Bestattungsunternehmen auszuhändigen.
Kosten: keine
Das Standesamt befasst sich mit dem Verkauf, der Verlängerung und der Beibehaltung der Konzessionen (Grabstätten).
Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu entscheiden und kann aus folgende Möglichkeiten frei wählen:
Richtlinien: Man wende sich persönlich an die Universität seiner Wahl. Im Augenblick des Ablebens stellt das Standesamt lediglich eine Genehmigung aus, nach Vorlage des mit der Universität abgeschlossenen "Vertrages".