Privatpersonen haben nie ein Recht auf Einsicht in den Gemeinderegistern.
Richtlinien:
Die Formulare hierzu sind im Standesamt erhältlich. Jedes Antragsformular kann für verschiedene Gemeinden aufgestellt werden, jedoch nur wenn diese zum selben Gerichtsbezirk gehören.
Das Gericht erteilt dann die Genehmigung um Nachforschungen machen zu lassen.
Sie haben also weiterhin selber keine Einsicht in den Registern.
Ferner gibt es die Möglichkeit Nachforschungen zu machen im Staatsarchiv in Eupen:
Staatsarchiv
Kaperberg 2-4
4700 Eupen
Belgien
Tel.: 087/55 43 77
staatsarchiv.eupen@arch.be
Richtlinien: Das Standesamt empfängt nach Genehmigung des Standesbeamten und entsprechend Terminabsprache.
Bitte mitbringen:
Kosten: verschieden, entsprechend der Nachforschung
Ausstellungsfrist: verschieden, entsprechend der Nachforschung