Genehmigung von Standplätzen
Richtlinien: Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthält:
- Name, Adresse und Telefonnummer des Antragstellers;
- Art der Attraktion;
- Handelsregisternummer;
- Angaben über die benötigte Fläche.
Kosten: Der Antrag ist kostenlos; die Standgebühren betragen zwischen 12,00 € und 400,00 € je nach Art der Attraktion
Antragsfrist: mindestens ein Monat vor der Kirmes
Wann sind die Kirmesfeste in der Gemeinde?
- Nidrum: 3. Wochenende im Juli
- Elsenborn: im August auf Sankt Bartholomäus
- Weywertz: 1. Wochenende im Oktober
- Bütgenbach: 2. Wochenende im Oktober