Dienst: Tourismus
Richtlinien:
Kosten:
Neben den Benutzungskosten (Strom) wird eine Miete von 90,00 € verlangt.
Falls die Grillhütte an zwei aufeinander folgenden Tagen benutzt wird, wird ein Zuschlag von jeweils 50 % in Rechnung gestellt.
(Die Räume und der Grill selbst sollen sauber verlassen werden - Möglichkeit, die Reinigung zum Selbstkostenpreis durch die Gemeinde vornehmen zu lassen)
Kaution: 125,00 € (mit der Miete vor der Benutzung zu hinterlegen)