Verleih von "NADAR-Absperrgittern" an Vereine der Gemeinde Bütgenbach
Richtlinien:
Bitte richten Sie Ihren Antrag, der folgende Angaben enthält, an das Gemeindekollegium:
Nachdem das Gemeindekollegium Ihren Antrag geprüft hat, wird Ihnen die Entscheidung per Post zugestellt.
Mit dem Genehmigungsschreiben begeben Sie sich zum Gemeindeeinnehmer, um die Kaution zu hinterlegen.
Anschließend kontaktieren Sie den Technischen Dienst, um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Kosten: keine
Kaution: Es wird eine Kaution von 5,00 € je laufenden Meter Absperrgitter berechnet. Beschädigte Absperrungen werden zu Lasten dieser Kaution unverzüglich ersetzt.
Antragsfrist: mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung
Verleih von "NADAR-Absperrgittern" an auswärtige Vereine und Privatpersonen
Richtlinien:
Sie richten ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthält:
Nachdem das Gemeindekollegium Ihren Antrag geprüft hat, wird Ihnen die Entscheidung per Post zugestellt.
Mit dem Genehmigungsschreiben begeben Sie sich zum Gemeindeeinnehmer, um die Kaution zu hinterlegen und die Leihgebühr zu entrichten.
Anschließend kontaktieren Sie den Technischen Dienst, um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Kosten: 0,75 € je laufenden Meter Absperrung (die Leihgebühr deckt eine Periode von 3 aufeinanderfolgenden Tagen - für jeden weiteren Tag sind zusätzlich 0,25 € je laufenden Meter zu entrichten)
Kaution: Es wird eine Kaution von 5,00 € je laufenden Meter Absperrgitter berechnet. Beschädigte Absperrungen werden zu Lasten dieser Kaution unverzüglich ersetzt.
Antragsfrist: mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung
Verleih von "Verkehrs- und Absperrschildern" an Vereine der Gemeinde Bütgenbach
Richtlinien:
Bitte richten Sie ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthalten soll:
Die Entscheidung des Gemeindekollegiums erhalten Sie per Post.
Mit der Genehmigung gehen Sie zum Gemeindeeinnehmer, um die Kaution zu hinterlegen.
Anschließend kontaktieren Sie den Technischen Dienst, um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Kosten: keine
Kaution: Es wird generell eine Kaution in Höhe von 75,00 € berechnet, unabhängig der Anzahl auszuleihender Schilder. Beschädigtes Material wird zu Lasten dieser Kaution unverzüglich ersetzt.
Antragsfrist: mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung
Verleih von "Verkehrs- und Absperrschildern" an Firmen und Privatpersonen
Richtlinien:
Bitte richten Sie ein Antragsschreiben an das Gemeindekollegium, das folgende Angaben enthalten soll:
Das Gemeindekollegium teilt Ihnen die Entscheidung per Post mit.
Mit der Genehmigung gehen Sie zum Gemeindeeinnehmer, um die Kaution zu hinterlegen und die Leihgebühr zu entrichten.
Anschließend nehmen Sie mit dem Technischen Dienst Kontakt auf, um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Kosten:
Es wird Pauschal, ungeachtet der Anzahl auszuleihender Schilder, eine Leihgebühr erhoben in Höhe von
Kaution: Die Kaution beträgt, unabhängig der Anzahl auszuleihender Schilder, 75,00 € . Beschädigtes Material wird zu Lasten dieser Kaution unverzüglich ersetzt.
Antragsfrist: mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.