Covid-19 – 40,00 € Wasserkostenzuschuss zur Entlastung unserer Kunden, die direkt von wirtschaftsbedingter Arbeitslosigkeit (seit dem 01.11.2020) betroffen sind
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Die wallonische Regierung gewährt Kunden, die aufgrund der Covid-19-Krise in die wirtschaftsbedingte Arbeitslosigkeit versetzt wurden, einen einmaligen Wasserkostenzuschuss in Höhe von 40,00 €.
Wie nehme ich diese Hilfe in Anspruch?
- Füllen Sie folgendes Formular aus und senden Sie es per Mail oder Post an die Gemeindeverwaltung:
- Wasserkostenzuschuss: Hier gibt es das Antragsformular
Weitere Informationen - Fragen und Antworten
Intervention sur les factures d'eau: Voici le formulaire de demande
Informations en français - questions et réponses
- Wasserkostenzuschuss: Hier gibt es das Antragsformular
- Fügen Sie als Nachweis Ihrer Arbeitslosigkeit die Bescheinigung der Zahlstelle bezüglich der vorübergehenden Arbeitslosigkeit COVID-19 bei.
Veuillez joindre à votre demande l'attestation de chômage temporaire COVID-19 de votre organisme de paiement.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Finanzdienst der Gemeinde Bütgenbach unter der 080/44 00 85 oder finanzen@butgenbach.be.