Bevölkerungsdienst

Aufgabenbereiche

Empfangsschalter - Information

Wenn Sie am Schalter des Bevölkerungsdienstes vorstellig werden, tragen Sie bitte immer Ihren Personalausweis bei sich.

Der Bevölkerungsdienst verwaltet unter anderem das Bevölkerungs- und Fremdenregister. Sämtliche personenbezogene administrative Angaben sind in den Registern aufgenommen (Wohnsitz, Nationalregisternummer, Haushaltszusammenstellung, Führerschein, letztwillige Verfügungen, …).

Die Angaben, die durch die Gemeindeverwaltung in diese Register eingegeben werden, bilden die wichtigste Quelle des Nationalregisters.

Die Konsultation, die Mitteilung von Informationen sowie die Ausgabe von Dokumenten oder Listen aus den Bevölkerungsregistern sind streng geregelt mit wichtigstem Ziel des Schutzes der Privatsphäre der natürlichen Personen.

Personalausweis & Reisepass

Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren

(gültig 3 Jahre oder bis zum 12. Lebensjahr)

Richtlinien:

  • Dieses Identitätsdokument ist für Reisen in Länder verpflichtend, wo kein Reisepass verlangt wird. Das Dokument wird nur auf Anfrage ausgestellt. Der/Die Erziehungsberechtigte muss sich persönlich am Schalter des Bevölkerungsdienstes vorstellen, um ein Antragsformular zu unterschreiben. Bringen Sie Ihren Personalsausweis und ein Passbild des Kindes (mit weißem Hintergrund) mit!

Kosten:

  • Normalverfahren: kostenlos
  • Dringlichkeitsverfahren: 107,50 €
  • Verlust / Diebstahl / Beschädigung: 0 €

Ausstellungsfrist:

  • Normalverfahren: ± 2 Wochen
  • Dringlichkeitsverfahren (vor 15.00 Uhr): 1 Arbeitstag
Elektronischer Personalausweis

(gültig 10 Jahre)

Richtlinien:

  • Sich persönlich beim Bevölkerungsdienst vorstellen, sobald Sie eine Vorladung zugeschickt bekommen oder auf eigene Anfrage.
  • Ein Passfoto neueren Datums mitbringen (Kopfgröße min. 25 mm / max. 35 mm – heller Hintergrund)
  • ± 2 Wochen nach der Antragstellung erhalten Sie per Post einen Umschlag mit den Kodenummern, die Sie beim Abholen des neuen Ausweises mitbringen müssen.
  • Abholen des neuen Personalausweises beim Bevölkerungsdienst (Kodenummern und alten Ausweis mitbringen)

Kosten:

  • Normalverfahren: 21,60 €
  • Dringlichkeitsverfahren: 118,90 €

Ausstellungsfrist:

  • Normalverfahren: 1 – 2 Wochen
  • Dringlichkeitsverfahren (vor 15.00 Uhr): 1 Arbeitstag

 

Verlust, Diebstahl oder Vernichtung

Richtlinien:

  • Werden Sie so schnell wie möglich vorstellig bei der Gemeindeverwaltung oder Polizei, um den Verlust oder Diebstahl zu melden.
  • Rufen Sie die Nummer 02 / 51 82 116 (FR) oder 02 / 51 82 117 (NL) an, um die elektronischen Funktionen aus zu setzen.
  • Die Verwaltung wird Ihnen eine Bescheinigung über die Meldung des Verlustes, Diebstahls oder der Vernichtung aushändigen, die Sie während der Überbrückungszeit ganz legal in Belgien benutzen können.
  • Im Falle eines Diebstahls muss auch immer eine Meldung bei der örtlichen Polizei gemacht werden.
  • Sie müssen sich auf jeden Fall danach unmittelbar bei der Gemeindeverwaltung vorstellen zwecks weiterer Bearbeitung dieses Formulars.

Kosten: 21,60 € (Kinderausweis kostenlos)

Ausstellungsfrist:

  • Verlusterklärung: sofort
  • Pass: ± 2 Wochen nach der Ausstellung der Verlusterklärung

 

Ausstellung eines Reisepasses

Ein Reisepass hat immer eine Gültigkeit von 7 Jahren. Verlängerungen können nicht beantragt werden.

Richtlinien:

  • Sich persönlich am Schalter bei der Gemeinde vorstellen (Fingerabdruck, digitale Unterschrift)
  • ein farbiges biometrisches Passbild (mit weißem Hintergrund)

für Minderjährige:
Ein Erziehungsberechtigter (Vater, Mutter oder beide Elternteile bei getrenntlebenden Eltern, Vormund,…) begibt sich in Begleitung des Minderjährigen zum Schalter, um den Antrag zu stellen.

Ausstellungsfrist:

  • normale Anfrage: ± 7 Arbeitstage
  • dringende Anfrage (Ausnahme): 1 – 2 Arbeitstage

Kosten:

  • normale Anfrage:
    – gültig für 7 Jahre: 70,00 €
    – Kinder unter 18 Jahren gültig für 5 Jahre: 35,00 €
  • dringende Anfrage (Ausnahme):
    – gültig für 7 Jahre: 250,00 €
    – Kinder unter 18 Jahren gültig für 5 Jahre: 210,00 €

Notiz:
Falls ein abgelaufener, nicht mehr erneuerbarer Reisepass im Besitz des (der) Antragstellers(in) ist, so ist dieser bei der Beantragung des neuen Reisepasses mit zu bringen.
Bei Verlust des Reisepasses müssen Sie zuerst eine Verlusterklärung bei der föderalen Polizei machen und dieses Formular beim Antrag in der Gemeindeverwaltung abgeben.

Führerschein

Für alle Führerscheine:

Erstantrag, Erneuerung, „médical“, provisorischer Führerschein oder Lizenz …

„Seit September  2023 ist es möglich, Schulungsführerscheine online
(https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be/) zu beantragen.“

Richtlinien und Kosten: 

  • Führerschein:  Antragsformular + 25,00 €
  • Schulungsführerschein: Antragsformular + 25,00 €

Foto = Personalausweis; falls anderes Foto gewünscht, bitte ein neues mitbringen.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Dienst Führerschein (telefonisch unter der Nummer 080/44 00 97 oder vor Ort), wo Ihnen alle Auskünfte erteilt werden.

 

Internationaler Führerschein:

Erkundigen Sie sich vorab bei der Botschaft des Landes, das Sie besuchen möchten, um zu erfahren ob dieser internationale Führerschein wirklich erforderlich ist.

Bedingungen:

  • einen belgischen oder europäischen Führerschein besitzen
  • in der Gemeinde Bütgenbach wohnen (Hauptwohnsitz)

Richtlinien:
bringen Sie folgendes mit:

  • den Personalausweis
  • den Führerschein
  • ein aktuelles Passfoto

Kosten: 32,00 €

Ausstellungsfrist: Maximum 5 Arbeitstage.

 

Verlust, Diebstahl des Führerscheins oder provisorischen Führerscheins:

Richtlinien:
Werden Sie so schnell wie möglich vorstellig bei der Polizei, um den Verlust oder Diebstahl zu melden. Die Polizei wird Ihnen eine Bescheinigung über die Meldung des Verlustes oder der Vernichtung aushändigen, die Sie während der Überbrückungszeit benutzen können. Dieses Dokument werden Sie ebenfalls benötigen, um den neuen Führerschein beim Dienst Bevölkerung der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Kosten: 25,00 €

Adressänderung

1. Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Bütgenbach

Richtlinien:

  • sich innerhalb von 8 Tagen nach dem Wohnungswechsel beim Bevölkerungsamt melden (persönlich, per Telefon oder per E-Mail)
  • den Personalausweis oder Aufenthaltstitel vorlegen
  • die Polizei führt eine Untersuchung am betreffenden Wohnsitz durch
  • nach dieser Untersuchung werden die Bürger(innen) benachrichtigt, beim Bevölkerungsamt vorstellig zu werden

Bitte mitbringen:

  • die Personalausweise (Aufenthaltstitel) aller Familienmitglieder mit PIN bzw. PUK Code

Kosten: kostenlos

Ausstellungsfrist: verschieden, hängt vom Datum des Polizeiberichtes ab

 

2. Wohnungswechsel aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland

(für ausländische Mitbürger die sich, aus dem Ausland kommend, eintragen wollen, siehe die Rubrik „Ausländer“)

Richtlinien:

  • sich beim  Bevölkerungsamt melden (persönlich, per Telefon oder per Email)
  • den Personalausweis oder Aufenthaltstitel vorlegen
  • die Polizei führt eine Untersuchung am betreffenden Wohnsitz durch
  • nach dieser Untersuchung werden die Bürger(innen) benachrichtigt, beim Bevölkerungsamt vorstellig zu werden

Bitte mitbringen:

  • die Personalausweise (Aufenthaltstitel) aller Familienmitglieder mit PIN bzw. PUK Code

Kosten: kostenlos

Ausstellungsfrist: verschieden, hängt vom Datum des Polizeiberichtes ab

 

3. Wegzug aus Bütgenbach

In eine andere Gemeinde Belgiens:
Melden Sie sich bei der neuen Wohnsitzgemeinde.

Ins Ausland:
Melden Sie sich persönlich beim Bevölkerungsamt ab und bringen Sie die Personalausweise oder Aufenthaltstitel aller Familienmitglieder mit. Ausländische Mitbürger müssen zudem ein Passbild mitbringen. Sollten Sie die Adresse im Ausland bereits kennen, teilen Sie uns auch diese bitte mit. Nach Ankunft melden Sie sich beim zuständigen belgischen Konsulat im Ausland (gilt nicht für ausländische Mitbürger).

Bescheinigungen

  • Auszug aus dem Strafregister (früher Leumundszeugnis)
  • Auszug aus dem Bevölkerungs- bzw. Ausländerregister
  • Staatsangehörigkeitsbescheinigung
  • Lebensbescheinigung
  • Wohnsitzbescheinigung / Bescheinigung über den Hauptwohnort
  • Bescheinigung über das gesetzliche Zusammenwohnen
  • Bescheinigung über die Bestattungsart und / oder den Ritus
  • Bescheinigung in Bezug auf das Wählerregister
  • Haushaltszusammensetzung
  • Milizbescheinigung
  • Schlachtschein (Offizielle Informationen über diese Bescheinigung finden Sie hier)

Mit einem Drucker und einem eID-Kartenleser lassen sich viele Behördengänge ersparen. Auf der Seite „Meine AKTE“ können Bürger viele Bescheinigungen bequem vom Computer aus ausdrucken. „Meine Akte“ ist eine Online-Anwendung des FÖD Inneres, die es dem Bürger ermöglicht, seine persönliche Akte beim Nationalregister einzusehen und Bescheinigungen hierzu herunterzuladen.

Links

Ausländer: Verwaltungsformalitäten & Arbeitsgenehmigungen

Der Dienst wendet sich an alle ausländischen Mitbürger, die direkt aus dem Ausland kommend, sich in unserer Gemeinde eintragen möchten.

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

  • gültiger nationaler Personalausweis bzw. Reisepass
  • 4 biometrische Passfotos
  • internationale Geburtsurkunde
  • internationale Zivilstandsbescheinigung (Zum Nachweis des Zivilstandes können auch Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde/-urteil, Familienbuch vorgelegt werden.)
  • Bitte informieren Sie sich, ob diese Urkunden/Dokumente legalisiert sind, bzw. mit einer Apostille versehen werden müssen. Eine Übersetzung der Urkunde, insofern es sich nicht um eine internationale handelt, muss ebenfalls vorgelegt werden.

Außerdem müssen Sie den Nachweis genügender Einkünfte bzw. den Beweis der Verwandtschaft innerhalb von 3 Monaten ab Erstvorstellung erbringen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Bevölkerungsdienst und auf der Seite des Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres (IBZ) / Eintragung von Ausländern.

Elterliche Genehmigung für Minderjährige, die ins Ausland reisen

Die Elterliche Genehmigung ist ein offizielles Dokument, das einem Minderjährigen ausgestellt wird, damit er ohne seine Eltern ins Ausland reisen kann. Wenn Ihr Kind minderjährig ist und das belgische Staatsgebiet verlässt, muss es im Besitz seines elektronischen Personalausweises (für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren) oder seines Kids-ID Ausweises (für Kinder unter 12 Jahren) sein.

Richtlinien: 
Um dieses Dokument zu bekommen, muss der Antragsteller (ein oder beide Elternteil(e), Vormund, Erziehungsberechtigte(r)), sich im Besitz seines/ihres Ausweises bei der Gemeindeverwaltung vorstellen, um dort das Dokument zu vervollständigen und vor dem Beamten zu unterschreiben. Bei getrennt lebenden Eltern müssen beide Elternteile unterschreiben. Der Beamte legalisiert dann diese Unterschrift. Zum Vervollständigen des Dokuments müssen Sie Angaben über den Zeitraum der Reise, den Reisebestimmungsort und eventuell die Begleitperson(en) machen.

Kosten: 1 €

Ausstellungsfrist: im Prinzip sofort

Beglaubigte Kopien, Bestätigung von Unterschriften

Für die Beglaubigung einer Unterschrift ist es unerlässlich, dass die Person sich persönlich am Schalter vorstellt und dort die Unterschrift leistet.

Gesetzliches Zusammenwohnen

Zwei volljährige Personen können sich als Zusammenwohnende anerkennen lassen, sofern sie nicht durch eine Ehe oder ein anderes gesetzliches Zusammenwohnen gebunden sind.

Gesetzliches Zusammenwohnen gründet auf einer entsprechenden Erklärung, die schriftlich gegen Empfangsbestätigung bei der Gemeinde des gemeinsamen Wohnortes einzureichen ist. Diese schriftliche Erklärung muss folgende Informationen enthalten:

  • das Datum der Erklärung
  • Nachname, Vornamen, Geburtsort und -Datum sowie Unterschrift beider Parteien
  • die Adresse des gemeinsamen Wohnsitzes
  • die Absichtserklärung der Parteien zum gesetzlichen Zusammenwohnen
  • gegebenenfalls Angaben zu dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag

Nachdem überprüft wurde, ob die Bedingungen erfüllt sind, wird die Erklärung in das Bevölkerungsregister eingetragen.

Nehmen Sie bitte mit der Verwaltung Kontakt auf, ehe Sie sich zum Amt begeben, um diese Erklärung abzugeben.

Unterlagen und Antragsformulare werden Ihnen auf einfache Anfrage übermittelt.

Verlängerung Polizeistunde & Ballsteuer

Hier gelangen Sie zu der „Verwaltungspolizeilichen Verordnung“ (VPV).

Alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder überdachten Orten müssen vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung angemeldet werden.

Versammlungen im Freien, auf der öffentlichen Straße oder auf öffentlichen Plätzen müssen vorab durch den Bürgermeister genehmigt werden.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Polizeizone EIFEL zu den Veranstaltungen: PRESSEMITTEILUNG

Das allgemeine Antragsformular ist in jedem Fall korrekt auszufüllen und spätestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen:

Anmeldung einer Veranstaltung – PDF
Anmeldung einer Veranstaltung – Word-Datei

Déclaration d’un événement – PDF
Déclaration d’un événement – fichier Word

Als Organisator sind Sie für ausführliche und wahrheitsgemäße Angaben verantwortlich.

Mülltüten

Ankauf von Mülltüten

Am Schalter des Bevölkerungsdienstes sowie in folgenden Geschäften:

  • Bütgenbach: Geschäft für Naturprodukte OFFERMANN, Marktplatz 1 (Restmüll & Biomüll)
    & Carrefour, Monschauer Straße 9 (PMK)
  • Küchelscheid: Taverne A’Lutze, HENN Martha, Am Schwarzbach 2 (Restmüll, Biomüll & PMK)
  • Nidrum: Kaufhaus LENTZ, Dellenstraße 5 (Restmüll, Biomüll & PMK)
  • Weywertz: Kaufhaus LEYENS, Lindenstraße 13 (Restmüll, Biomüll & PMK)

Impfungen

Bescheinigung der Impfung gegen die Kinderlähmung

Schutzimpfung für Kinder 
Wenn Sie gerade erst ein Kind bekommen haben, müssen Sie es gegen Polio (Kinderlähmung) impfen lassen. Auch anderen gefährlichen Krankheiten wie Tetanus und Diphtherie können Sie mit Impfungen vorbeugen.

Es wurde ein Programm entwickelt, aus dem hervorgeht, welche Impfungen für Ihr Kind wann empfohlen werden. Manche dieser Impfungen müssen wiederholt werden, wenn Ihr Kind etwas älter geworden ist. Diesen Impfplan finden Sie auf der Website des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie des „Office de la Naissance et de l’Enfance“ (ONE). Die meisten Impfstoffe im Impfprogramm sind kostenlos.

Jede Gemeinschaft ist zuständig für die Impfpolitik. Die Internetseiten Vaccination-infoZorg en Gezondheid und das Bürgerinformationsportal Ostbelgien informieren über die verschiedenen von diesen Behörden angenommenen Initiativen.

Richtlinien:
Bei der Wohnsitzgemeinde, die Bescheinigung (des Hausarztes, des Kinderarztes oder des Dienstes für Kleinkindbetreuung) mit folgenden Angaben einreichen:

  • Name, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift des Kleinkindes
  • die Impfdaten
  • das Attest mit dem Stempel und der Unterschrift des Arztes

Kosten: kostenlos

Einreichungsfrist: 18 Monate ab dem Geburtsdatum des Kindes

Organspende

Hier geht’s zur betreffenden Internetseite

Laut Gesetz aus dem Jahre 1987 ist jeder Bürger, der in Belgien wohnt, stillschweigend einverstanden, dass ihm nach seinem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen. Dies bedeutet, dass jeder, der vorher nicht ausdrücklich einen Einwand erhoben hat, damit einverstanden ist, nach seinem Ableben Organe zur Verfügung zu stellen. Jeder Bürger hat jedoch das Recht zu Lebzeiten gegen die Entnahme von Organen Einwand zu erheben.

Richtlinien: sich im Besitz seines Personalausweises persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellen.  Wenn die betroffene Person weniger als 18 Jahre alt ist, muss sie in Begleitung der Eltern am Schalter vorstellig werden.

Kosten: kostenlos

Ausstellungsfrist: im Prinzip sofort

Letztwillige Verfügung bzgl. der Bestattung

Der letzte Wille für die spätere Beisetzung kann, muss aber nicht bei der Gemeinde registriert werden. Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu entscheiden und kann aus folgende Möglichkeiten frei wählen:

  • Beerdigung
  • Einäscherung mit anschließender Beerdigung
  • Beisetzung der Urne in einer Urnenwand
  • Beisetzung der Urne in einem Urnenfeld
  • Verstreuung der Asche
    – auf einer dazu bestimmten Parzelle des Friedhofs
    – auf dem an das belgische Staatsgebiet angrenzenden Küstengewässer
    – auf einem anderen Ort als einem Friedhof oder den belgischen Hoheitsgewässern
  • Beerdigung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof
  • Aufbewahrung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof

Ist die letztwillige Verfügung registriert, kann diese jederzeit von der betroffenen Person abgeändert werden insofern der Wunsch sich zwischenzeitlich geändert hat.

Diese letztwillige Verfügung wird in das Nationalregister eingetragen und ist bis auf Widerruf gültig. Wichtig ist, dass wenn der genaue Wunsch von der verstorbenen Person vorher festgelegt wurde, dieser auch respektiert wird.

Eintragung in die Wählerlisten

Sämtliche Informationen zu den alle sechs Jahre stattfindenden Gemeindewahlen in Ostbelgien finden Sie hier.

Liste der Geschworenen

Der Assisenhof wird durch ein Geschworenenkollegium beigestanden, das sich aus 12 Bürgern zusammensetzt, die durch Auslosung bestimmt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontaktpersonen

Picture : Norbert SCHOFFERS

Norbert SCHOFFERS

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 02-03

080 44 00 74

norbert.schoffers@butgenbach.be

Picture : Elmar THOME

Elmar THOME

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 02-03

080 44 00 97

elmar.thome@butgenbach.be

Picture : Alina FUHRMANN

Alina FUHRMANN

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 02-03

080 44 00 88

alina.fuhrmann@butgenbach.be

Picture : Ramona JOSTEN

Ramona JOSTEN

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 02-03

080 44 00 75

ramona.josten@butgenbach.be

Wo befindet sich der Dienst ?

Gemeindehaus, Erdgeschoss, Büro 02-03

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr